www.bks-ev.de

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Arbeitsgruppen

Drucken

 

 

 

 

 

Für die Organisation der praktischen Arbeit der Vereinigung hat das Präsidium die Einrichtung von Arbeitsgruppen beschlossen, die von Mitgliedern des Präsidiums geleitet werden und allen Mitgliedsunternehmen zur Mitarbeit offen stehen.

 

 

AG Selbstregulierung, Corporate Governance und Ethik

AG Behördliche und gesetzliche Regulierung

AG Vertragsstandards und Marktempfehlungen

AG Bad Bank/Finanzmarktstabilisierungsgesetz

AG Verbraucherkreditrichtlinie

AG Insolvenzverfahren und Forderungserwerb

AG Inkassobarometer




AG Selbstregulierung, Corporate Governance und Ethik


Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich insbesondere mit Themen wie Selbstregulierung, Ethik im Umgang mit dem Schuldner und der Etablierung des Ombudsmannverfahrens. Ziel ist es, im Sinne einer "Good Corporate Governance" allgemein akzeptierte (ethische) Standards für den Markt zu etablieren, Vorurteile gegen die Branche abzubauen und problematischen Entwicklungen schon frühzeitig intern entgegenzuwirken.



AG Behördliche und gesetzliche Regulierung


Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Risikobegrenzungsgesetz erweiterte Regelungen für den Kredithandelsmarkt festgesetzt. Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Sie wird auch die weitere Entwicklung des Gesetzes und der Rechtsprechung zu den Regelungen verfolgen und die Mitglieder über die Auswirkungen auf den Erwerb und das Servicing von Forderungen informieren.



AG Vertragsstandards und Marktempfehlungen


Der NPL-Markt wird heute sehr stark von (vertraglichen) Regeln bestimmt, die sich im angelsächsischen Raum entwickelt haben (z.B. LMA-Standards) und für unerfahrene Verkäufer in Deutschland eine unnötige, psychologische Hürde darstellen können. Zudem bestehen noch rechtliche Unsicherheiten (Besteuerung, Datenschutz, etc.). Die Arbeitsgruppe der BKS hat für den deutschen Markt passende Transaktionsstandards entwickelt und für schwierige (rechtliche) Aspekte des Marktes Empfehlungen erarbeitet. Sie wird auch weiterhin die Entwicklungen des Marktes und der Gesetzgebung verfolgen und die Vertragsstandards sowie die Marktempfehlungen hierauf ausrichten.



AG Bad Bank/Finanzmarktstabilisierungsgesetz


Die Arbeitsgruppe befasst sich mit den Auswirkungen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und des Bad Bank-Gesetzes und bringt sich fachbezogen in die Diskussion ein. Ansatzpunkt ist insbesondere die Frage, inwieweit das Know-how der Mitglieder in der Bewertung von strukturierten Wertpapieren und beim Outsourcing dieser Wertpapiere im Sinne von § 6a Abs. 5 Nr. 5 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz hilfreich sein kann. Des Weiteren befasst sich die BKS mit den unterschiedlichen Konzeptionen des Gesetzes für Landesbanken und privatrechtlich organisierte Banken sowie mit den Bad Bank-Konzepten außerhalb des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung.


AG Verbraucherkreditrichtlinie


Zum 01.11.2009 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Es regelt im Kern die Bereich Werbung, (vor-)vertragliche Information, Widerruf, vorzeitige Rückzahlung und Entschädigung sowie die Berechnung des effektiven Jahreszinses. In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen alle entgeltlichen Darlehensverträge einschließlich Überziehungskredite und geduldete Überziehungen.
Die Arbeitsgruppe der BKS untersucht mögliche Auswirkungen dieser gesetzlich veränderten Vorgehensweise im Hinblick auf eine spätere Forderungsabtretung bzw. -übertragung.


AG Insolvenzverfahren und Forderungserwerb


Forderungserwerbe und damit der Austausch von Gläubigern sind auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich. Die Insolvenzverwalterbranche hat seit einigen Jahren Erfahrungen im Umgang mit Forderungserwerbern gesammelt, steht diesen Transaktionen jedoch oftmals skeptisch gegenüber. Die BKS will Insolvenzverwaltern eine größere Transparenz über die Branche der NPL-Investoren vermitteln und Möglichkeiten aufzeigen, welche Vorteile ein Wechsel des Gläubigers für das Insolvenzverfahren bringen kann.

 

 

AG Inkassobarometer


Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit makro-ökonomischen Faktoren und untersucht, inwieweit diese Rückschlüsse auf das zukünftige Zahlungsverhalten von Privatschuldnern zulassen (Inkassobarometer). Ansatzpunkt dieser Arbeitsgruppe ist das Regionalranking 2009 des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, in dem ein Krisenrisiko-Index ermittelt wurde. In Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter sollen
- entweder dem Mitgliedsunternehmen "Rohdaten", wie z.B. "Gfk-Kaufkraft-Index" oder "ALG-II-Empfänger" auf Landkreisebene zur Verfügung gestellt werden, so dass das jeweilige Mitgliedsunternehmen eigenständige Analysen vornehmen kann
- oder mit Hilfe eines externen Partners ein neutrales Inkassobarometer entwickelt werden.