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Einleitung

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Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. hat auf ihrer Jahresmitgliederversammlung am 26. Mai 2009 den ehemaligen Vorsitzenden Richter am BGH Dr. h.c. Gerd Nobbe als Ombudsmann benannt.

Auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit beim BGH und vormaliger Tätigkeit als Richter im Zwangsvollstreckungssenat des OLG Hamm ist Gerd Nobbe mit Streitigkeiten und ihrer Beendigung sowohl aus dem Bereich des Kredit- und Kreditsicherungsrechts als auch des Zwangsvollstreckungsrechts vertraut und insoweit besonders erfahren.

Das Ombudsmannverfahren richtet sich an Verbraucher als Kreditnehmer. Für den Fall, dass diese mit dem Vorgehen eines der Mitgliedsunternehmen der BKS nicht einverstanden sind, haben die betroffenen Kreditnehmer und Bürgen (Beschwerdeführer) in den in der Ombudsmann-Ordnung aufgeführten Fallkonstellationen die Möglichkeit, ihren Fall durch den neutralen Ombudsmann der BKS prüfen zu lassen. Die Basis bildet hier u.a. der von den BKS-Mitgliedsunternehmen verabschiedete Code of Conduct. Das Verfahren ist für den Beschwerdeführer kostenlos.