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News


Mustervertrag vereinfacht den Abschluss von Forderungsverkäufen

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BKS und Mayer Brown entwickeln gemeinsam Standarddokument für Transaktionen

 

07. April 2010 - In Zusammenarbeit mit der internationalen Wirtschaftskanzlei Mayer Brown LLP, Frankfurt am Main, hat die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) einen Mustervertrag für Forderungsverkäufe erarbeitet, der insbesondere die im Risikobegrenzungsgesetz festgelegten Anforderungen an Forderungsverkäufe berücksichtigt und umsetzt.

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BKS begrüßt Klarstellung des BGH zur Zwangsvollstreckung durch Forderungsaufkäufer

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31. März 2010 -Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) begrüßt die jetzt vom BGH (XIZR 200/09) getroffene Entscheidung, in der es um die Wirksamkeit einer Zwangsvollstreckungs-Unterwerfungsklausel in einer notariellen Urkunde ging. Der BGH hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass sowohl die Kreditverkäufe als auch die Vollstreckung aufgrund formularmäßig verwendeter Unterwerfungsklauseln der ständigen BGH-Rechtsprechung

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BKS startet Ombudsmannverfahren

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01.10.2009 - Der im Mai 2009 von der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) benannte Ombudsmann Dr. h.c. Gerd Nobbe wird zum 01. Oktober 2009 seine Arbeit aufnehmen. Von nun an haben Verbraucher als Kreditnehmer für den Fall, dass sie mit dem Vorgehen eines der Mitgliedsunternehmen der BKS nicht einverstanden sind, in den in der Ombudsmannordnung aufgeführten Fallkonstellationen die Möglichkeit, ihren Fall durch den neutralen Ombudsmann prüfen zu lassen.

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BKS benennt Gerd Nobbe als Ombudsmann

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27.05.2009 - Die im Juli 2007 von führenden Unternehmen aus dem Bereich „Non-Performing Loans“ gegründete „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V.“ (BKS) benennt den Vorsitzenden Richter am BGH a.D. Dr. h.c. Gerd Nobbe als Ombudsmann der Vereinigung.

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Regelungen zu Kredithandel vernünftige Basis für zukünftige Kredittransaktionen

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30. Juni 2008 - Zur Verabschiedung des Risikobegrenzungsgesetzes in der vergangenen Woche erklärt der Präsident der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. Dr. Jörg Keibel:  Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) begrüßt, dass es der parlamentarischen Mehrheit gemeinsam mit den Ministerien für Justiz und Finanzen gelungen ist, im Rahmen des nunmehr beschlossenen Risikobegrenzungsgesetzes eine vernünftige Basis für zukünftige Kreditverkäufe zu schaffen. Die gefundenen Regelungen führen insoweit zu einem Mehr an Transparenz und rechtlicher Klarheit.

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BKS mahnt zur sachlichen Debatte über die Risiken von Kreditverkäufen

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12. Februar 2008 - Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) nimmt zu Vorschlägen der Regierungsfraktionen im Bundestag Stellung und verwahrt sich gegen irreführende Presseberichte. Zur Anhörung des Finanzausschusses am 23. Januar 2008 wurden den Sachverständigen sieben „Diskussionspunkte zur Einführung erweiterter Schuldnerschutzmöglichkeiten bei Forderungsverkäufen durch Banken“ zur Kommentierung übergeben.

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